Garantie und Verlängerung
GARANTIE
WICHTIG – Wartung und Garantie nicht verwechseln. Wartung und Anpassungen sind nicht in der Garantie enthalten. Bewahren Sie Ihre Rechnung oder Ihren Kaufbeleg mit Kaufdatum auf (das einzige Dokument, das die Garantie bestätigt).
1. Dauer der Garantie
Auf das Fahrrad (Rahmen und Gabel) gibt es eine Garantie von 5 Jahren.
Auf Motor, Akku, Controller und Display gibt es eine Garantie von 2 Jahren.
Die Garantie gilt ab Kaufdatum durch den Kunden. Für jeden Gewährleistungsanspruch muss der Nutzer die Rechnung mit Kaufdatum vorlegen.
Der Käufer kann weder einen Rücktritt vom Kauf, noch einen Ersatz durch ein neues Fahrrad noch eine Preisminderung verlangen, wenn der Verkäufer in der Lage ist, den festgestellten Mangel zu beheben.
Durch die Reparatur eines Teils verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Ihr Fahrrad ist nicht für die Verwendung im Sand, im Wasser (Motor, Akku, Steuerung und Display), in einer salzigen Umgebung (z. B. am Strand oder am Meer) konzipiert.
Ihr Fahrrad ist nicht dafür ausgelegt, über einen längeren Zeitraum (maximal 12 Stunden) im Freien gelagert zu werden. Es muss in einem trockenen und temperierten Raum (frostfrei) gelagert werden, entfernt von korrosiven Produkten: Meeresumgebung (z. B. Bootsdeck), Unkrautvernichtungsmittel, Säuren, Lösungsmittel.
2. Garantieverlängerung
Mit der Registrierung Ihres Fahrrades profitieren Sie von der Garantieverlängerung, die Ihr Fahrrad um weitere 5 Jahre verlängert. Auf Ihr Fahrrad (Rahmen, Gabel) erhalten Sie dann 10 Jahre Garantie.
Die Garantie auf Motor, Akku, Controller und Display bleibt unverändert und ist auf 2 Jahre ab Kaufdatum begrenzt.
Um die erweiterte Garantie zu erhalten, füllen Sie das Formular hier aus. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Fahrrad in der Nähe haben und Ihre Kaufrechnung dabei haben. Sie werden aufgefordert, die Registrierung abzuschließen.
Die Registrierung Ihres Fahrrads ist jederzeit möglich und ermöglicht es den Kundendienstteams, Ihre Datei leichter zu finden, wenn Hilfe benötigt wird.
3. Allgemeine Beschränkung der Garantie
Die Garantie ist beim Weiterverkauf übertragbar. Die oben genannten Bedingungen gelten ab dem Datum des Erstkaufs des Fahrrads durch den Erstkäufer. Ein zweiter Käufer muss einen Kaufbeleg des ursprünglichen Käufers vorlegen können.
Die Garantie erlischt, wenn die Gebrauchs- und Wartungsanweisungen sowie alle anderen Anweisungen in der Bedienungsanleitung nicht befolgt wurden. Die Garantie gilt daher nur für die Nutzung unter normalen Nutzungsbedingungen (ausgenommen Vermietung oder sonstige professionelle Nutzung) und deckt keine Schäden ab, die aus unsachgemäßer Nutzung (Benutzung durch zwei Personen gleichzeitig, Überlastung, Sprünge usw.) resultieren -Einhaltung der Betriebsvorkehrungen oder eines Unfalls.
Die Garantie deckt keine Schäden an Teilen ab, die sichtbare Spuren eines Aufpralls aufweisen und auf eine Ursache zurückzuführen sind, die nichts mit der Qualität des Fahrrads zu tun hat (Unfall, Stoß, Sturz usw.).
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen oder Änderungen verursacht wurden, die vom Benutzer oder einem nicht autorisierten Techniker durchgeführt wurden. Das Modifizieren einer Fahrradkomponente (Rahmen und/oder Teil, einschließlich Lack) kann zu schweren Verletzungen führen.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sind.
Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile:
- Reifen - Hydraulik- und Schmieröle
- Die Bremsbeläge und die Rückleuchte (Akkus)
- Ketten und Zahnriemen - Griffabdeckungen
- Kettenräder, Tretlagerachsen und Umwerferrollen
- Die Gemälde
- Geschwindigkeits- und Bremskabel
- Akku
- Lager und Gleitlager
Die Garantie gilt nicht für Fahrzeuge, die einer Entklemmung unterzogen wurden. Das Fahrrad gilt als ungebremst, wenn sein Motor eine Leistung von mehr als 250 W liefert und die elektrische Unterstützung nicht nach 25 km/h abschaltet.
Mit dem Lösen verbundene Risiken:
- Rechtlich: siehe Artikel L317-1 (2019) der Straßenverkehrsordnung
- Vorzeitiger Verschleiß der Kette
- Vorzeitiger Verschleiß der Kassette
- Vorzeitiger Verschleiß der Kurbelgarnitur und des Kettenblatts
- Vorzeitiger Verschleiß der Räder
- Vorzeitiger Verschleiß der Gabel
- Unwirksamkeit des Bremssystems
- Vorzeitiger Motorverschleiß
- Vorzeitiger Akkuverschleiß
Technisch unvermeidbare Verbrauchs- und Leistungsschwankungen des Akkus sowie ein mit der Nutzung des Produkts verbundener Kapazitätsverlust stellen keinen Sachmangel dar.
4. Einschränkung der Akkugarantie
Der Akku ist nicht von der Garantie abgedeckt, wenn:
- Der Akku ist verfärbt.
- Das Akkugehäuse ist beschädigt.
- Der Akku ist offen.
- Es sind Spuren vom Öffnen des Akkus vorhanden.